FASTEN und ZAKATU-L-FITR
von Scheich Mohammad bin Saleh al-Othaimin
Dieser Text handelt in Kürze vom Fasten, seinen Regeln und seinem Nutzen.
FASTEN (arab. "saum") ist eine Art des Gottesdienstes durch Enthaltsamkeit
von all dem, was es bricht, vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang.
FASTEN DES MONATS RAMADAN ist eine der fünf Säulen des Islam. wie durch das Wort des
Propheten Muhammad (s) mitgeteilt: "Der Islam ruht auf fünferlei: Dem Zeugnis, daß
es keinen Gott gibt außer Allah und daß Muhammad Sein Gesandter ist, dem Verrichten des
Gebets, dem Entrichten der Zakat, dem Fasten des Monats Ra-madan und dem Verrichten der
Wallfahrt nach Mekka."
WER FASTET
- Fasten im Ramadan ist Pflicht für jeden erwachsenen Muslim, der zurechnungsfähig ist,
es ertragen kann und sich nicht auf einer Reise befindet.
- Nichtmuslime fasten nicht auf diese Weise und müssen das Fasten auch nicht nachholen,
wenn sie den Islam annehmen.
- Kinder brauchen nicht zu fasten, sollen aber dazu ermutigt werden, damit sie sich
schrittweise daran gewöhnen.
- Unzurechnungsfähige brauchen nicht zu fasten und auch keine Ersatzleistung (Speisen von
Armen) leisten, selbst wenn sie volljährig sind. Dasselbe gilt für jemanden, der sich,
wie z.B. ein hochbetagter Mensch, nicht vernünftig verhält.
- Wer nicht fasten kann, wie z.B. besonders alte Menschen oder Kranke, die nicht mit
Wiedererlangung der Gesundheit rechnen, speist für jeden versäumten Fastentag einen
bedürftigen Menschen.
- Wer plötzlich erkrankt und mit Genesung rechnet, darf das Fasten, wenn es ihm zu schwer
fällt, aufschieben und holt es nach Wiedererlangung der Gesundheit nach.
- Schwangere und stillende Frauen brauchen nicht zu fasten, wenn es ihnen zu schwer fällt
oder sie sich um das Kind sorgen. Sie holen die versäumten Fastentage später nach, wenn
kein Anlaß mehr für ihre Befürchtungen besteht.
- Frauen Während der Regelblutung oder Blutung nach Entbindung (nifas) fasten während
dieser Tage nicht. Sie holen das versäumte Fasten später nach.
- Wer sein Fasten brechen muß, um jemandem das Leben zu retten (wie z.B. bei einem Feuer
oder der Gefahr des Ertrinkens), tut dies und holt das Fasten später nach.
- Reisende können wählen, ob sie während der Reise fasten oder es später nachholen,
wenn sie ihr Ziel erreicht haben. Dies gilt für alle Reisenden, gleich ob sie aus
besonderem bzw. unvorhergesehenem Grund reisen oder wie Kraftfahrer beruflich unterwegs
sind
WAS DAS FASTEN BRICHT
- Essen oder Trinken, gleich ob Nützliches oder Schädliches, wie z.B. Rauchen.
- Injektionen oder Aufbaumittel, die als Nahrungsersatz verwendet werden, weil sie als
Essen und Trinken dienen. Andere Injektionen, die keinen Nährwert haben, brechen das
Fasten nicht, gleich ob sie íntramuskulär oder intravenös verabreicht werden und
gleich, ob sie eine Geschmacksempfindung hervorrufen oder nicht.
- Absichtliches Erbrechen. Unbeabsichtigtes Erbrechen beeinträchtigt das Fasten nicht.
- Geschlechtsverkehr. Wer hierdurch mutwillig während der Stunden des Tageslichtes das
Fasten bricht, muß sowohl das Fasten nachholen als auch eine schwere Busse leisten, die
in der Freisetzung eines Unfreien besteht oder, wenn das nicht in Frage kommt, 60 Tage
hintereinander fasten oder, wenn das nicht geht, 60 bedürftige Menschen speisen.
- Beabsichtigter Samenaustritt durch Masturbation oder geschlechtliches Nahekommen.
- Blutung bei Menstruation oder nach der Entbindung.
- Blutabnahme wie z.B. durch Schröpfen o.ä., während unwillkürliches Bluten wie z.B. ,
bei Nasenbluten oder dem Ziehen eins Zahnes das Fasten nicht beeinträchtigt, weil es
nicht als Blutabnahme gilt.
WAS NICHT DAS FASTEN BRICHT
- Fasten wird nicht durch versehentliches, unwissentliches oder erzwungenes Essen oder
Trinken gebrochen, nach den Worten Allahs des Allmächtigen: "Unser
Herr, belange uns nicht, wenn wir vergessen haben oder überschritten haben..."
(2:286) "... außer wer gezwungen wurde, während sein Herz Ruhe im Glauben gefunden
hat... "6:106) "... und auf euch ist kein Vergehen in dem, was ihr davon
versehentlich überschritten habt, sondern in dem, was eure Herzen absichtlich
tun..." (33:5)
- Deshalb wird das Fasten eines Menschen nicht beeinträchtigt, der etwas ißt oder
trinkt, weil er vergessen hat, daß er fastet.
- Ebenso wird das Fasten nicht beeinträchtigt, wenn jemand in der Annahme ißt oder
trinkt, daß die Sonne schon untergegangen oder die Morgendämmerung noch nicht
angebrochen ist, weil er unwissentlich handelt. Auch wenn jemand gurgelt und Wasser
gelangt unbeabsichtigt durch seine Kehle, beeinträchtigt das nicht sein Fasten, weil er
es nicht beabsichtigte.
- Samenaustritt im Schlaf beeinträchtigt ebenfalls das Fasten nicht, weil man darüber
keine Gewalt hat.
WEITERE REGELN ZUM FASTEN
- Man kann die Absicht zum Fasten auch dann fassen, wenn man sich im Zustand ber großen
Verunreinigung befindet und demnach weiter fasten, wenn man das Reinigungsbad erst nach
Beginn der Morgendämmerung oder Tagesanbruch nimmt.
- Eine Frau, deren Menstruations- oder Entbindungsblutung vor Beginn der Morgendämmerung
endet, muß fasten, auch wenn sie ihr Reinigungsbad erst nach Beginn der Morgendämmrung
nimmt.
- Wer fastet, darf Salben, Haarwasser usw. auf Kopf und Körper auftragen und Parfüm
verwenden, sollte aber das Inhalieren von Räucherwerk (z.B. Weihrauch, Räucherstäbchen
usw.) vermeiden. Man darf auch Zähne ziehen oder äußere Verletzungen mit Medikamenten
behandeln, Augen- oder Ohrentropfen oder Augenpulver anwenden, selbst wenn das eine
Geschmacksempfindung hervorrufen sollte.
- Die Zähne zu putzen (mit siwak, einer Zahnbürste aus Zweigen o.ä.) ist zu jeder Zeit
des Fastens nicht nur erlaubt, sondern wünschenswert.
- Wer fastet, kann sich mittels Wasser oder Klima-Anlage abkühlen (bzw. erwärmen).
- Es ist erlaubt, ein Medikament in den Mund zu sprühen, um Beschwerden wie z.B. bei
Asthma zu verhindern.
- Es ist erlaubt ausgetrocknete Lippen anzufeuchten bzw. den Mund ohne zu gurgeln
auszuspülen.
- Nach dem Brauch des Propheten (s) ist es wünschenswert, den Morgenimbiß (sahur) dem
Fastenbeginn möglichst spät und das Fastenbrechen am Abend möglichst früh zu sich zu
nehmen. Man bricht das Fasten bevorzugterweise mit einer Dattel, möglichst einer
frischen, oder ansonsten mit Wasser, oder wenn das nicht geht, mit jedem statthaften
(halal) Nahrungsmittel oder Getränk. Wenn aber zum Zeitpunkt des Fasten-brechens
überhaupt nichts derartiges erreichbar ist, faßt man zunächst die Absicht zum,
Fastenbrechen und bricht das Fasten dann effektiv sobald man über etwas (zu essen bzw.
trinken) dazu verfügt.
- Wer fastet, soll sich umso mehr bemühen Allah gehorsam zu sein und den Ungehorsam Ihm
gegenüber ganz besonders vermeiden.
- Wer fastet, soll seine Pflichten erfüllen und sich vom Verbotenen fernhalten. Er
verrichtet seine täglichen Gebete rechtzeitig und insofern es verpflichtend ist, in
Gemeinschaft und er enthält sich aller schlechten Handlungen wie Lügen, üble Nachrede
Betrug Zinsgeschäfte oder sonstiges Verbotenes gleich ob mit Worten oder Taten. Der
Prophet (s) sagte: "Wer üble Rede und böse Taten nicht läßt, von dem braucht
Allah auch nicht sein Ablassen von Nahrung und Getränk."
ZAKATU-L-FITR
- Diese Abgabe für Bedürftige zu Ende des Fastenmonats besteht aus einem "saa"
(ca. 2,5 kg) Reis, Weizen,
- Datteln oder entsprechenden Nahrungsmitteln.
- Es ist nicht angebracht, die zakatu-l-fitr in Form von Geld, Kleidung oder anderweitig
außer als Nahrungsmittel zu geben.
- Zakatu-l-fitr wird am Tag des Festes (id) und kann ein oder zwei Tage vor dem Fest
gegeben werden.
- Es ist nicht statthaft, díe zakatu-l-fitr später als zur Zeit des Festgebets zu geben,
ausgenommen bei triftigem Grund.
- Zakatu-l-fitr wird im Namen von Erwachsenen und Minderjährigen männlichen und
weiblíchen Personen entrichtet.
Für nähere Informationen über den Islam setzen Sie sich bitte mit der WAMY -
Zentrale in Riyadh oder mit einer der Islamischen Gemeinschaften in Ihrer